Wer ist ver.di und
was wollen die?

 

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Wer ist ver.di?

Was macht ver.di eigentlich?

ver.di steht für
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft. Unsere Mitglieder kommen aus mehr als 1.000 Berufen, sie sind angestellt, selbständig, verbeamtet. Sie alle sind Dienstleisterinnen und Dienstleister oder arbeiten in der dienstleistungsnahen Industrie bzw. im Bereich Bildung, Kunst und Kultur. Menschen aus allen Milieus der Gesellschaft kommen in ver.di zusammen und einigen sich demokratisch auf gemeinsame Ziele. Kerngedanken unseres gewerkschaftlichen Engagements sind Solidarität und Gerechtigkeit in der Arbeitswelt. Wir wollen, dass die Leistungen der Arbeitnehmer/innen anerkannt und wertgeschätzt werden.

ver.di sichert die Arbeitsbedingungen für mehrere Millionen Menschen im Land umsorgt dafür, dass die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sozial bleiben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen menschenwürdig sind. Und wir kämpfen dafür, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben. Um das zu erreichen, führen wir Tarifverhandlungen mit Arbeitgeberverbänden. Das ist die originäre Aufgabe von ver.di Außerdem unterstützen und beraten wir Betriebs- und Personalräte, damit sie zusätzlich gute betriebliche Vereinbarungen abschließen. Und nicht zuletzt betreiben wir politische Lobbyarbeit auf nationaler und internationaler Ebene. Wir wollen, dass die Politiker Rahmenbedingungen schaffen, die Frieden, Sicherheit und Wohlstand für breite Gesellschaftsschichten ermöglichen.

Der Gewerkschaftliche Kerngedanke: Solidarität

Das Ergebnis zählt:

Wir sind eine Gemeinschaft und machen den Einzelnen stark. Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig. Hinter jedem Mitglied steht somit eine große Organisation, die jeden unterstützt, die eigenen Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

ver.di engagiert sich in tausenden von Betrieben und Verwaltungen für gute Einkommen und humane Arbeitsbedingungen. Wir setzen uns dafür ein, dass schwächere Gruppen gleiche Chancen bekommen. ver.di hilft ihren Mitgliedern, dich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren.

Was bewirkt ver.di?

-Beispiel Tarifvertrag

Regeln für den Bankenbereich am Beispiel eines Bankkaufmann/frau TG 6/7-8 Berufsjahr

gesetzlich

tariflich

Monatsgehalt

--

€ 2.607,00

Urlaubstage

24

30

Arbeitsstunden/Woche

48

39

Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld
Vergütung 12+2

--

ab 2008
leistungsorientierte

Tarifautonomie – Flächentarifvertrag – Tarifpartner – Wie läuft das eigentlich alles?

Tarifautonomie bedeutet, dass in Deutschland Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen die Bestimmungen zu Urlaub, Gehalt und Arbeitszeiten selbständig aushandeln. Die Politik hält sich heraus. Für die Arbeitgeber sitzt der zuständige Arbeitgeberverband am Tisch, für die Beschäftigten die entsprechende Gewerkschaft. Der Tarifvertrag gilt nur für Gewerkschaftsmitglieder. Nach Ablauf des Vertrages wird neu verhandelt.

Alle Arbeitnehmer/innen profitieren

Weil Arbeitgeber verhindern wollen, dass alle Beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder werden, wenden Arbeitgeber den Tarifvertrag in der Regel für alle Beschäftigten des Betriebes der Verwaltung an.

Flächentarifverträge gelten nicht nur für ein einzelnes Unternehmen, sondern für ganze Branchen und Regionen. Die meisten Tarifverträge in Deutschland sind Flächentarifverträge. Die Vorteile: Nicht jeder Arbeitgeber muss einzeln verhandeln und die Konkurrenz muss den gleichen Lohn zahlen. Arbeitgeber und Gewerkschaften können darüber hinaus Sonderbedingungen für einzelne Betriebe aushandeln.

In der Regel sind das höhere Standards in so genannten Haustarifverträgen von Großunternehmen. Sieht ein Flächentarifvertrag Öffnungsklauseln vor und einem Unternehmen geht es wirtschaftlich sehr schlecht, einigen sich Gewerkschaft, Betriebsrat und Unternehmer manchmal auch auf Einbußen, damit alle ihren Job behalten können. Das deutsche Modell der Tarifpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell. Beide Seiten halten sich an anerkannte Regeln, wie Konflikte zwischen den Tarifpartnern ausgetragen werden. Das hat in der Nachkriegszeit für ein relativ friedvolles Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen gesorgt und Wohlstand für breite Gesellschaftsschichten befördert.

Warum gibt es Gewerkschaften?

Womit alles begann

Wie sind die Gewerkschaften entstanden?

"Zur materiellen Besserstellung und geistigen Hebung seiner Mitglieder" entschied der Deutsche Buchdruckerverband 1868, zentrale Unterstützungskassen einzurichten und Bildungsveranstaltungen anzubieten. Um die Gewerkschaftsmitglieder gegen Wechselfälle des Lebens zu schützen, wurde Krankengeld bezahlt, später auch Arbeitslosenunterstützung und Sterbegeld. Der Transportarbeiterverband zum Beispiel verwendete 1929 dafür fast die Hälfte seiner Einnahmen.

Die Gewerkschaftsbewegung entwickelte sich mit der Industrialisierung. Eine Arbeitszeit von mehr als 13 Stunden pro Tag war bis Mitte des 19.Jahrhunderts normal. Urlaub war ein Fremdwort. Heut ist das selbstverständlich anders. Dafür haben sich unsere Vorgänger eingesetzt. Die Beschäftigten erkannten, dass sie nur durch Zusammenhalt und Solidarität eine Kraft bilden können, die gegen Wirtschaftsbosse und Politik Verbesserungen für einfache Leute erreichen kann. Viele Gewerkschafter/innen nahmen dabei hohe persönliche Risiken auf sich, bezahlten ihr Engagement mit Arbeitslosigkeit, wurden ins Gefängnis gesteckt oder sogar umgebracht. Am meisten litten die Gewerkschafter/innen unter den Nationalsozialisten. Ihre Organisationen wurden am 2. Mai 1933 zerschlagen, und diejenigen, die die Idee am Leben erhalten wollten, endeten oft in Zuchthäusern oder Konzentrationslagern. Zu den von den Nazis Verfolgten und zeitweise Inhaftierten gehörte auch Hans Böckler. Er war nach dem Krieg eine der Leitfiguren beim Wiederaufbau der Gewerkschaften in der Bundesrepublik und erster Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Deswegen gibt es auch so viele Hans-Böckler-Straßen und –Plätze in Deutschland.

In der DDR gab es keine freien Gewerkschaften, sondern eine der SED untergeordnete Einheitsgewerkschaft. Zwar waren die Gestaltungsmöglichkeiten deutlich geringer, doch setzten sich auch hier Gewerkschafter/innen für die Interessen der Beschäftigten ein.

1954-1974: Weihnachtsgeld. Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst erhalten 1954 erstmals Weihnachtsgeld. 1965 folgt Stahl, 1971 folgen Chemie, Bau und Banken, 1972 Metall, 1973Holz, Textil und Versicherungen und 1974 Druck.

Was leisten Gewerkschaften?

Im 20. Jahrhundert haben Gewerkschaften für ihre Mitglieder mehr Lohn, familienfreundlichere Arbeitszeiten und mehr Rechte in der Arbeitswelt durchgesetzt. Wir kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung. Ohne Gewerkschaften wäre unser Lebensstandard nicht denkbar.

1965-1969: 5-Tage-Woche. Mit der Kampagne "Samstag gehört Vati mir" ficht der DGB ab 1956 für die Einführung der 5-Tage-Woche mit 8-Stunden-Arbeitstagen. 1959 wird sie im Steinkohlebergbau eingeführt. 1960 folgen Versicherungen, 1961 Banken, 1963 Holzverarbeitung und 1969 Druck.

Wozu im 21. Jahrhundert noch Gewerkschaften?

Mehr Produktivität

Die Solidarität der Arbeitnehmer/innen untereinander ist wichtig wie lange nicht. Im Zeitalter von Globalisierung und international aufgestellter Konzerne sind die erkämpften Arbeitnehmerrechte gefährdet. Wir wollen verbindliche soziale Standards. Um diese Standards festzuschreiben, gibt es Tarifverträge. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen nicht über niedrigere Löhne konkurrieren, sondern über höhere Produktivität. Diese Standards gelten nur auf nationaler, zum Teil auf EU-Ebene, nicht aber weltweit. Um diese Standards zu halten und sie für andere Länder erreichbar zu machen, müssen wir stark sein.

Produktivität bedeutet das Verhältnis vom Aufwand zum Erfolg. Dazu gehören neben den reinen Lohnkosten auch Größen wie Materialkosten, Verwaltungskosten, Kapitaleinsatz, Technologieeinsatz, Qualifikation der Mitarbeiter/innen, etc. Die Produktivität lässt sich zum Beispiel dadurch steigern, dass motivierte und qualifizierte Mitarbeiter/innen höhere Leistung erbringen.

Die Welt ist komplexer geworden, Lebensläufe verlaufen nicht mehr gradlinig. Zeiten der Festanstellung folgen Zeiten der Selbständigkeit, oft dazwischen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit. Berufe verändern sich, neue Berufe entstehen. Menschen wechseln ihre Berufe, bilden sich weiter, brauchen zielgenaue Informationen, um ihre persönlichen Chancen und Risiken richtig abzuwägen. Und sie brauchen Schutz, egal ob sie im Beruf bleiben, ihn wechseln oder es als Ein-Personen-Unternehmen versuchen.

ver.di ist die Antwort

auf die veränderten Arbeitsbeziehungen und Berufswelten unserer Zeit. Um als gestalterische Kraft zu wirken und effektiv Durch auf Arbeitgeber und Politik ausüben zu können, haben sich 2001 fünf Gewerkschaften aus dem Dienstleistungssektor und angrenzenden Bereichen in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammengeschlossen.

Die alte Aufteilung in viele Einzelgewerkschaften war ein Hindernis. Die einzelnen Gewerkschaften kämpften manchmal mehr gegeneinander, zum Beispiel um den Anspruch auf eine bestimmte Berufsgruppe, als miteinander für die Interessen ihrer Mitglieder.

1962-1971: Urlaubsgeld. 1962 zahlt die Holz verarbeitende Industrie erstmals tarifliches Urlaubsgeld. 1965 folgen Papier, Metall und Textil, 1966 Chemie und Druck, 1969 Steinkohle und 1971 Einzel- und Großhandel.

Wer vertritt mich bei ver.di?

Mehr als 1.000 Berufe – wie geht das?

Das sind unsere 13 Fachbereiche:

Bei ver.di treffen viele Berufe aufeinander: der Einzelhandelskaufmann und die Ministerialdirektorin, der Buchhändler und die Ministerialdirektorin, der Buchhändler und die Postbotin, der Opersänger und die Straßenbahnfahrerin, die Bankkauffrau und die Altenpflegerin, die Erzieherin und der Software-Ingenieur, die nicht ständig beschäftigte Kamerafrau und der selbständige LKW-Fahrer, der fest angestellt Dozent und die freiberufliche Hebamme. Für jede Berufsgruppe gibt es eigene Fachleute in ver.di, die die Mitglieder in der jeweiligen Branche unterstützen. Damit jedes Mitglied optimal vertreten wird, gliedert sich ver.di in folgende Struktur:

1 Finanzdienstleistungen
2 Ver- und Entsorgung
3 Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
4 Sozialversicherung
5 Bildung, Wissenschaft und Forschung
6 Bund und Länder
7 Gemeinden
8 Medien, Kunst und Industrie
9 Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung
10 Postdienste, Spedition und Logistik
11 Verkehr
12 Handel
13 Besondere Dienstleistungen

Was bringt mir ver.di?

Wir kümmern uns

Das haben wir erreicht:

ver.di kümmert sich um alle Fragen der Arbeits- und Berufswelt. In erster Linie sind das natürlich tarifliche Fragen zu Lohn und Gehalt, zu Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Arbeitsschutz, zum Beamten- und Sozialrecht und zum berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrecht. Wir handeln die Tarifverträge aus und unterstützen Betriebs- und Personalräte. Jedes ver.di-Mitglied bekommt darüber hinaus Hilfe und Unterstützung bei allen individuellen Problemen der Arbeits- und Berufswelt. Für jede Berufsgruppe stehen Expert/innen zur Verfügung, die sich in der Branche auskennen. Wir können Gehaltstabellen vorlegen, Eingruppierungen überprüfen, Arbeitsschutzregelungen erklären. Wir helfen jedem Mitglied zu seinem Recht, notfalls vor Gericht.

Bis heut haben die Gewerkschaften über 57.000 Tarifverträge für 300 Branchen vereinbart. Unser Vorteil: Wir können auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern verhandeln und sich nicht erpressbar, wie etwa ein Betriebsrat, der nicht zum Streik aufrufen darf.

Arbeitsschutz in Deutschland

Die Arbeitsschutzregeln in Deutschland sorgen dafür, dass das Arbeiten die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten möglichst nicht gefährdet. Bei der Entwicklung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen sind die Gewerkschaften über ihre Dachverbände beteiligt. In den einzelnen Betrieben und Verwaltungen kümmert sich dann der Betriebs- bzw. Personalrat um die Einhaltung der Vorschriften. Selbstverständlich beraten und unterstützen wir unsere Mitglieder in allen Fragen aus diesem Bereich.

ver.di betreibt politische Lobbyarbeit. Die Reformen im System der Sozialen Sicherung bringen zum Teil gro0e Veränderungen mit sich. Der Gesetzgeber will immer mehr Verantwortung für die Vorsorge auf die Schultern jedes Einzelnen packen. Arbeitgeber versuchen, Arbeitnehmerrechte zu beschneiden. ver.di setzt sich dafür ein, dass soziale Errungenschaften nicht durch neue Gesetze und Regelungen kaputt gemacht werden. Wir wehren uns, wenn erstrittene Lohnerhöhungen durch finanzielle Belastungen an anderer Stell zunichte gemacht werden sollen.

Wir informieren und beraten

Arbeitszeugnisberatung:

Erwerbslosenberatung:

Für beruflichen Erfolg und Karriere spielen Arbeitszeugnisse eine wichtige Rolle. Sie können den Weg in einen neuen Job ebnen oder versperren. ver.di informiert, bietet Checklisten zu unterschiedlichen Zeugnistypen an und hilft bei der Entschlüsselung der Formulierungen.

www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de

Wenn der Job weg ist, stehen viele nicht nur vor persönlichen und wirtschaftlichen Problemen. Dazu kommen die schwer durchschaubaren und oft unverständlichen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung. Wer Antworten sucht, kann sich an uns wenden. Wir bieten umfassende Informationen und stehen online für individuelle Probleme zur Verfügung.

www.verdi-erwerbslosenberatung.de

Einkommens-Check:

Lohnsteuerservice:

Der Lohn- und Gehaltsspiegel ist ein gemeinsames Projekt von ver.di, anderen Gewerkschaften, dem DGB und der Hans-Böckler-Stiftung. Wir bauen eine Datenbank auf, in der jeder kostenlos vergleichen kann, ob der eigene Verdienst angemessen ist.

www.lohnspiegel.de

Wir bieten kompetente und vertrauenswürdige Beratung bei der Lohnsteuererklärung. Rund 2.400 ehrenamtliche ver.di-Lohnsterbeauftragte bieten Beratung per E-Mail im Lohnsteuerermäßigungsverfahren und in Veranlagungsfällen des Einkommenssteuergesetzes, soweit es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Versorgungsbezügen handelt.

Fragen Sie in Ihrem Bezirk nach!

www.verdi-lohnsteuerservice.de

Wir schützen unsere Mitglieder

Rechtschutz:

Streikgeld und Unterstützung:

Der Weg vor Gericht ist immer der letzte. Mit der richtigen Beratung im Vorfeld muss es vielleicht gar nicht so weit kommen. Und wenn doch, dann übernimmt ver.di den Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren, im Beamtenrecht und im berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrecht. Darüber hinaus bietet ver.di-Mitgliederservice mit dem Partner Rechtsschutz Union Versicherungs AG die Rechtsschutzpakete Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Grundstück- und Mieterrechtsschutz im Direktkauf an. Natürlich zu besonders günstigen Bedingungen.

Im Fall eines Streikes oder einer Aussperrung bekommen betroffene ver.di-Mitglieder finanzielle Unterstützung. Das gilt auch für Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für gewerkschaftliche Forderungen gemaßregelt wurden.

Wir bieten unseren Mitgliedern Sicherheit

Freizeitunfallversicherung:

Verkehrssicherheit im Beruf:

Wenn Sie wegen eines Unfalls ins Krankenhaus müssen, zahlt die Freizeitunfallversicherung für Sie als Mitglied ein Unfall-Krankenhaustagegeld nach mindestens 48 Stunden Krankenhausaufenthalt. Außerdem gibt es Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall. Diese Leistungen erhaltern – kostenlos – alle Mitglieder, die der Gewerkschaft mindestens sechs Monate angehören und in dieser Zeit den satzungsgemäßen Beitrag gezahlt haben. Die Beantragung der Leistungen erfolgt beim zuständigen Ver.di-Bezirk.

Ein Verkehrsunfall, zum Beispiel mit dem Firmenwagen kann teure Konsequenzen haben. Die GUV/FAKULTA ist eine gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung und in ihrem Leistungsumfang einmalig. Sie übernimmt nicht nur die Kosten des Rechtsstreits, sondern auch bis zu 90 Prozent der Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers. Diese Unterstützungsmöglichkeit gibt es nur für Gewerkschaftsmitglieder und kostet 18 Euro im Jahr.

www.guv-fakulta.de

Wir bieten unseren Mitglieder Massgeschneiderte Serviceleistungen

ver.di ist die erste Gewerkschaft, die den Mitgliederservice als Satzungsleistung verankert hat. Unsere rund 2,5 Millionen Mitglieder können aus zahlreichen Produkt- und Dienstleisungsangeboten namhafter, bewährter Partner auswählen:

  • Günstige Sachversicherungspakete, zum Beispiel KFZ-, Hausrat-, Dienst- und Privathaftpflichtversicherungen

  • Bausparen, Baufinanzierung und Privatdarlehen zu Sonderkonditionen

  • Ausgewählte Reiseangebote wie zum Beispiel die besonders beliebten Mitgliederreisen

  • Verbilligte Eintrittskarten für Freizeitparks und viele Musicals

  • Neuwagen verschiedener Anbieter, Handys und Zubehör mit speziellen ver.di-Rabatten.

Die Angebote des ver.di-Mitgliederservice werden kontinuierlich überprüft, aktualisiert und ergänzt.

www.verdi-mitgliederservice.de

Mitgliedskarte einsetzen:

Was kostet mich ver.di?

Die ver.di-Karte verbilligt zum Beispiel die Eintrittskarten in viele Freizeitparks und in verschiedene Top-Musicals bundesweit. Mehrere Automobilhersteller gewähren ver.di-Mitgliedern zehn Prozent und mehr Rabatt beim Neuwagenkauf. Vergünstigungen gibt es auch beim Auto Club Europa und für Mietwagen, für Handys und Zubehör sowie bei Urlaubsreisen.

www.verdi-mitgliederservice.de

Wie viel Beitrag jemand bei uns zahlt, hängt von seiner individuellen Leistungsfähigkeit ab. Wer mehr hat, gibt mehr. Der Mitgliedsbeitrag beträgt ein Prozent vom Bruttogehalt. Für Rentner/innen, Arbeitslose und Bezieher von Krankengeld gelten geringere Beiträge. Sie zahlen nur 0,5 Prozent ihrer regelmäßigen Brutto-Einnahmen. Hausfrauen und Hausmänner, Studierende und Schüler/innen zahlen 2,50 Euro im Monat.