Was tun bei masslosen Zielen?

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Ziele

- steigen jedes Jahr oder sind nicht mehr erreichbar

Zeitdruck

- je schneller unsere Abteilung die Arbeit erledigt, umso schneller müssen alle anderen sein

Kostendruck

- je weniger Kosten unsere Abteilung verursacht, umso kostengünstiger m?ssen alle Anderen sein

  • Wie lange geht das noch gut?

  • Was passiert, wenn die Ziele nicht erreicht werden können?

  • Muss ich Angst um meinen Job haben?

  • Wieviel Druck wird auf mich ausgeübt?

Um sich gegen die Dynamik der Maßlosigkeit zu wehren sprechen Sie mit uns.
Wir helfen Ihnen gerne und unterst?tzen Sie vor Ort. Nutzen Sie die Möglichkeit Ihren Betriebsrat einzubinden.

Nachstehend haben wir für Sie einige Informationen/ Möglichkeiten zusammengefasst.

Sprechen Sie aber vorher immer mit Ihrem Betriebsrat.

1. Vorbehaltserklärung

schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber wegen unerreichbarer Ziele, bzw. fehlender Voraussetzungen für eine Zielerreichung.

2. Überlastungsanzeige

schriftlicher Hinweis an den Arbeitgeber wegen schlechter Arbeitsbedingungen, die eine ordnungsgemäße Erledigung der Arbeitsaufgaben gefährden und damit zu Schäden sowohl beim Arbeitgeber als auch z.B. bei Kunden führen k?nnen.

Überlastungsanzeige-Mustertext (PDF)

3. Beschwerderecht

Das Recht, sich beim Betriebsrat zu beschweren ( §84 Betriebsverfassungsgesetz ): bei unerreichbaren Zielen, fehlenden Rahmenbedingungen oder unhaltbaren Zuständen am Arbeitsplatz, z.B. chronischen Personalmangel. Beschwerden werden selbstverständlich anonym behandelt.

§ 84 Beschwerderecht

(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.

(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.

(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.

4. Gegendarstellung bei schlechten Beurteilungen / Abmahnungen

Sie bekommen natürlich Rat, Hilfe und Unterstützung : Unter anderem bei der Vorbereitung Ihres Mitarbeitergesp?ches, Gegendarstellungen, Widerspruch/ Stellungnahme bei Abmahnungen.
Übrigens: ver.di Mitglieder erhalten Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Sanktionen wegen nicht erreichter Ziele oder Bearbeitungsfehler.