Agentur für Arbeit |
Agentur für Arbeit München |
Kapuzinerstraße 26 |
Öffnungszeiten: |
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Tel: 01801 / 555111* |
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Sperrzeit
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Unter Sperrzeit versteht man den Zeitraum, für den der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen versicherungswidrigem Verhalten ausgeschlossen ist. Eine Sperrzeit tritt insbesondere dann ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Arbeitsverhältnis lösen (z.B. durch Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung) oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geben (z.B. verhaltensbedingte Kündigung) und dadurch die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Außerdem können noch andere Gründe, wie zum Beispiel eine verspätete Arbeitssuchendmeldung oder die Ablehnung zumutbarer Arbeitsangebote eine Sperrzeit auslösen. Eine Sperre tritt nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten haben. Während der Sperrzeit ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, d.h. es erfolgt weder eine Arbeitslosengeldzahlung, noch werden Sozialabgaben übernommen. Außerdem vermindert sich die Anspruchsdauer um die Tage der Sperrzeit. Bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer. Gegen die Verhängung einer Sperrfrist kann man Widerspruch einlegen. Den Widerspruch kann man mit einem hilfsweisen Antrag auf Herabsetzung der Dauer der Sperrzeit verbinden. |
ALG 1 = Arbeitslosengeld 1 |
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Ruhen des Arbeitslosengeldes |
Von der Sperrzeit zu unterscheiden ist die Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht insbesondere für den Zeitraum, für den der Arbeitslose aufgrund der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung oder Ähnliches erhält oder zumindest beanspruchen könnte. Hinzukommen muss allerdings, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter Missachtung der einschlägigen Kündigungsfristen beendet wurde. Daher kann die Ruhenszeit die Dauer der maßgeblichen Kündigungsfrist auch nicht überschreiten. Die maximale Dauer der Ruhenszeit beträgt ein Jahr |
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Wichtiger Hinweis |
Lohnsteuerklassenwechsel kann teuer werden. Lassen Sie sich vorher von Ihrer Agentur
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